1. Generelles

Die Coppenrath & Wiese GmbH & Co. KG, Zum Attersee 2, 49076 Osnabrück (nachfolgend Veranstalterin genannt) führt das Halloween-Gewinnspiel von Kuchenkult über ihre Aktionsseite www.kuchenkult.de (im folgenden Aktionsseite genannt) durch.

Jeder Teilnehmer hat zwei Gewinnchancen.

Die Teilnehmer können sich entweder auf der Aktionsseite über den Link „Rezept teilen“ über das hier angezeigte Formular registrieren und können dann über den von ihnen ausgewählten Social-Media-Kanal das Rezept mit anderen teilen, und/oder sie können sich über das Formular unterhalb der Aktionsseite registrieren und so am Gewinnspiel teilnehmen.

Bei Nutzung der „Teilen“-Funktion entscheidet der Teilnehmer selbst, ob er das Rezept nur mit seinen Freunden oder mit der Öffentlichkeit teilt. Vor Betätigung der „Teilen“-Funktion muss sich der Teilnehmer vergewissern, dass die registrierten Freunde mit dieser Maßnahme einverstanden sind.

2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Alle Teilnehmer müssen sich über mindestens eines der unter Ziffer 1. dargestellten Formulare registrieren. Mit Setzen eines Hakens neben den Text „Mit den Teilnahmebedingungen bin ich einverstanden. Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen.“ erkennen die Teilnehmer die Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.

3. Zeitraum des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis zum 25. Oktober 2015 statt.

4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zu Beginn der Teilnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine Teilnahme durch Einschaltung Dritter, z. B. durch Einbindung von Gewinnspielagenturen, ist unzulässig.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter der Veranstalterin und ihrer verbundenen Unternehmen sowie deren Angehörige ersten und zweiten Grades, deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung dieses Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.

5. Teilnahmevoraussetzungen

5.1. Registrierung

Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine ordnungsgemäße Registrierung der Teilnehmer über das unter „Rezept teilen“ oder unterhalb der Aktionsseite angezeigte Formular.

Die Teilnehmer müssen dort ihren Vornamen, ihren Nachnamen und die E-Mail-Adresse angeben und den angezeigten Sicherheitscode bestätigen.

Des Weiteren müssen die Teilnehmer die Anerkennung der Teilnahmebedingungen, wie unter Ziffer 2. definiert, bestätigen.

5.2. Teilnahme durch Einbindung der Social-Media-Kanäle

Die Registrierung erfolgt in diesem Fall durch Eingabe der personenbezogenen Angaben in ein Formular, das bei Anklicken des Links „Rezept teilen“, der unterhalb jedes Gewinnspiel-Artikels auf der Aktionsseite implementiert ist, erscheint.

Sodann müssen die Teilnehmer einen Social-Media-Kanal durch Anklicken des entsprechenden Links auswählen und den Button „Rezept jetzt teilen“ aktivieren. Mit Anklicken dieses Buttons nehmen die Teilnehmer dieser Variante verbindlich am Gewinnspiel teil.

6. Wahrheitsgemäße Angaben

Die von den Teilnehmern bei der Registrierung angegebenen Nutzerdaten müssen der Wahrheit entsprechen.

Dies gilt auch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den einzelnen Facebook-, Twitter-, und Google+- und Pinterest-Accounts eingestellten Angaben.

7. Gewinne

Nur Teilnehmer, die sich bis zum 25. Oktober 2015 (24:00 Uhr) über mindestens eines der beiden angebotenen Formulare registriert haben, nehmen an der Verlosung teil.

Unter allen Teilnehmern werden drei Familientickets für den Europa-Park, Europa-Park-Str. 4+6, 77977 Rust bei Freiburg, mit einem Wert von je EUR 196,- verlost.

Ein Ticket gilt für je zwei Erwachsene und drei Kinder im Alter von 4 – 11 Jahren.

Ein direkter Anspruch gegen die Veranstalterin besteht nicht, diese gibt lediglich die Gutscheine an die ermittelten Gewinner aus.

Darüber hinaus werden je drei Exemplare der folgenden Bücher verlost:
– Fun Food: Kreative Ideen aus der Küche (Gebundene Ausgabe im Warenwert von 10€)
– Das Zombie Koch- und Backbuch (Gebundene Ausgabe im Warenwert von 7€)

Für die Übersendung des Gewinns muss der Gewinner der Veranstalterin seine postalische Adresse mitteilen, eine Trocken-Eis-Erklärung ausfüllen und diese an die Veranstalterin zurücksenden. Der Gewinn wird erst nach Eingang der unterschriebenen Trocken-Eis-Erklärung an die von den Gewinnern benannte Adresse versandt.

Die Gewinner werden am 27. Oktober 2015 durch ein einfaches Losverfahren ermittelt und per E-Mail benachrichtigt. Das Losverfahren erfolgt elektronisch anhand der mitgeteilten E-Mailadresse durch einen Zufallsgenerator.

Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Ein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung besteht nicht.

8. Ausschluss von Teilnehmern

Die Veranstalterin ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn hierfür berechtigte Gründe vorliegen.

Die Berechtigung zum Ausschluss liegt unter anderem dann vor, wenn die Teilnehmer unrichtige personenbezogene Angaben bei der Registrierung für das Gewinnspiel eingepflegt haben, insbesondere einen falschen Vor- und Nachnamen.

In den dargestellten Fallkonstellationen ist die Veranstalterin auch berechtigt, Gewinne nachträglich abzuerkennen und/oder zurückzufordern.

9. Beendigung des Gewinnspiels

Jeder Teilnehmer ist jederzeit berechtigt, seine Teilnahme am Gewinnspiel rückgängig zu machen. Hierzu muss der Teilnehmer lediglich eine E-Mail an info@coppenrath-wiese.de schicken.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Veranstalterin berechtigt, das Gewinnspiel zu unterbrechen oder, sollte dies nicht anders möglich sein, zu beenden. In beiden Fällen wird dies umgehend auf der Aktionsseite der Veranstalterin angegeben, im Falle der Unterbrechung unter Angabe des konkreten Unterbrechungszeitraumes.

Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn der Ablauf des Gewinnspiels bzw. die Ermittlung des Gewinns entweder zeitweilig oder insgesamt gefährdet ist, etwa bei Auftreten von Computerviren etc., bei Fehlern der Soft- oder Hardware und/oder aus anderen technischen Gründen, die eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung mit sich bringen.

Dies gilt auch für den Fall, dass die Durchführung aus rechtlichen Gründen nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder ausgeschlossen wird, sowie bei Manipulationen oder Manipulationsversuchen, welche die Durchführung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen.

Sofern eine Unterbrechung oder Beendigung auf dem Verhalten eines Teilnehmers beruht, ist die Veranstalterin berechtigt, von diesem Teilnehmer Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen.

10. Haftung der Veranstalterin

Die Veranstalterin haftet − gleich aus welchem Rechtsgrund − nur bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Pflicht bei der Durchführung der Gewinnspiel-Aktion oder wenn ein Schaden auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern der Veranstalterin oder solchen Dritten, für deren Einsatz die Veranstalterin haftet, zurückzuführen ist.

Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Veranstalterin der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie bei Tatbeständen, für die eine verschuldensunabhängige Haftung gesetzlich normiert ist.

Soweit die Haftung der Veranstalterin nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

11. Ausschluss des Rechtsweges / Verantwortlichkeit

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Dieses Gewinnspiel unterliegt der alleinigen Verantwortung der Veranstalterin. Facebook oder andere Social-Media-Betreiber stehen damit in keinerlei Zusammenhang.

Jeder Teilnehmer stellt Facebook daher von einer Haftung frei und erkennt an, dass das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.